Die Stornierung eurer Aufträge ist jederzeit möglich.

Wir berechnen in diesem Fall die vertraglich vereinbarte Aufwandsentschädigung/Ausfallhonorar je Auftrag, entsprechend unserer AGB Abschnitt V.3..

Wenn ihr Foto und Video bei uns gebucht habt, sind das zwei Buchungen (Aufträge).

Solltet ihr uns ersatzweise zu einem anderen Zeitpunkt buchen, ist je nach Einzelfall ggf. eine Verrechnung des Ausfallhonorars möglich.

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gleichgeschlechtliches Hochzeitspaar steht vor U-Bahn © Hochzeitsfotograf Berlin www.hochzeitslicht.de